Viele Industrie- und Gewerbebetriebe schlagen mehrmals pro Jahr größere oder kleinere Mengen von wassergefährdenden Flüssigkeiten um.
Dies geschieht beim Lagern, Abfüllen oder Umschlagen dieser Flüssigkeiten.
Alle Betriebe, die Wasser gefährdende Flüssigkeiten einsetzen, selber produzieren oder allgemein viele verschiedene Güter umschlagen, müssen dann einen entsprechenden Umschlagplatz einrichten.
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen gemäß § 63 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist. Weitere, technische und betriebliche Anforderungen enthält die Anlagenverordnung – VAwS.
Das Rückhaltevermögen der Abfüll- und Umschlagplätze ist mindestens so zu bemessen, dass die möglichen
maximalen Auslaufmengen bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen zurückgehalten werden können.
In vielen Fällen kann verunreinigtes Abwasser alleine durch Behandlungsanlagen nicht ausreichend gereinigt werden.
Wir haben dazu für die verschiedenen Einsatzbereiche unterschiedliche Auffangsysteme entwickelt.