Vorschriften zur Entkeimung

Wasserqualität bei Kreislaufwasserbehandlung

Für den Wiedereinsatz des Waschwassers in der Fahrzeugreinigung muss lt. den Zulassungsgrundsätzen des DIBt

für die Erteilung einer bauaufsichtlichen Zulassung für die

"Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen aus mineralölhaltigen Abwässern",

so werden Brauchwasseraufbereitungsanlagen offiziell benannt, nachfolgende Werte der hygienischen Anforderungen eingehalten werden:

Koloniebildende Einheiten (KBE) max. 100.000/ 1 ml (22°C)

Escherichia Coli max. 10.000 in 100 ml

Das heißt, grundsätzlich muss das im Kreislauf genutzte Brauchwasser entkeimt werden.

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